- Sinn und Zweck der Jugendabteilung ist das Bestreben, jungen
Menschen unter 18 Jahren Gelegenheit zu geben, sich zweckmäßig
sportlich zu betätigen. Durch diese Form der Erziehung
sollen sie zu wertvollen Menschen herangebildet und zur Pflege
der Kameradschaft angehalten werden.
- Aufnahmegesuche, die eine Einverständniserklärung
des gesetzlichen Vertreters tragen müssen, sind an den
geschäftsführenden Vorstand zu richten. Er entscheidet
über die Annahme oder Ablehnung des Aufnahmegesuches in
Anwendung des § 7 der Satzung.
- Die Leitung der Jugendabteilung liegt in den Händen des
Jugendausschusses, der in der Jahreshauptversammlung gewählt
wird. Er setzt sich zusammen aus:
- dem Vorsitzenden (Jugendleiter)
- einer der zu betreuenden Jugendlichen entsprechenden Anzahl
von Beisitzern.
- Alle Sitzungen des Jugendausschusses und die Spielerzusammenkünfte
werden durch den Vorsitzenden (Jugendleiter) geleitet. Im Verhinderungsfalle
steht diesem das Recht zu, einen Stellvertreter zu berufen.
- Bei Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Mitglied der Jugendabteilung
ordentliches Mitglied des Vereins im Sinne des § 7 der Satzung.
- Die Mitglieder der Jugendabteilung haben die Vereinssatzungen
und die Anordnungen der Vereinsleitung bzw. des Jugendausschusses
zu beachten. Als Zuhörer sind sie zu den Mitgliederversammlungen
zugelassen.
- Der Jugendausschuß ist für die einwandfreie Führung
der Jugendabteilung verantwortlich. Alle Beschlüsse sind
dem geschäftsführenden Vorstand zur Genehmigung vorzulegen.
- Die Verwaltung und Führung der Kasse der Jugendabteilung
obliegt dem Kassenverwalter des Jugendausschusses. Auf Anfrage
hat er dem geschäftsführenden Vorstand Bericht zu
erstatten. Stehen Geldausgaben von mehr als Eur 50,00 an, so
ist vor der Ausgabe das Einverständnis des geschäftsführenden
Vorstandes einzuholen. Für die Kassenprüfung gilt
§ 18 der Satzung.
- Ausschlüsse oder Sperren innerhalb der Jugendabteilung
können nur durch den geschäftsführenden Vorstand
vorgenommen werden. Der Jugendausschuß ist in diesen Fällen
vorher zu hören
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